Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tanzkurse

  1. Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Die Tanzschule verpflichtet sich bei rechtzeitiger und vollständig ausgefüllter Anmeldung (Datum des Poststempels), einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs belegt sein, erfolgt eine Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein weiterer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.
  3. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars bis zur 1. Kursstunde. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
  4. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
  5. Bei versäumter Zahlung bis zur 3. Kursstunde wird eine Mahngebühr erhoben.
  6. Bei rechtzeitiger Abmeldung (bis 8 Tage vor Beginn des Kurses) wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einer späteren Stornierung berechnen wir eine Gebühr von € 12,50 pro Person. Diese Gebühr kann innerhalb eines Jahres mit einem anderen Tanzkurs verrechnet werden.
  7. Die Gestaltung des Unterrichts sowie die Auswahl der Tanzlehrer stehen der Tanzschule frei.
  8. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
  9. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Tanzschule.


Allgemeine Clubbedingungen

  1. Obengenannte Geschäftsbedingungen für Tanzkurse gelten auch für den Clubbereich.
  2. Der Eintritt in den Tanzclub ist jeweils zum Monatsersten möglich.
  3. Die Anmeldung ist für den Eintretenden verbindlich. Die Tanzschule kann die verbindliche Anmeldung innerhalb 14 Tage nach Eingang widerrufen.
  4. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das Monatshonorar wird fortlaufend mittels Banklastschrift (so gewünscht) monatlich vom Konto des Mitgliedes eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht.
  5. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Das Kündigungsrecht nach den §§ 621 und 627 BGB wird abgedungen.
  6. Die Beiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Eine aktuelle Beitragsordnung kann von jedem Clubmitglied angefordert werden.
  7. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Clubmitgliedes.
  8. Die Tanzschule haftet für Unfälle und Unfallfolgen, die auf ihr direktes Verschulden zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  9. Alle Beiträge sind Jahresbeiträge, die durch 12 geteilt wurden. Sie sind auch während der Schulferien fällig.


Leistungsumfang:

  1. Die Tanzschule gewährleistet Unterricht in der schulferien-freien Zeit, Feiertage und Veranstaltungen der Tanzschule können hier zu Ausnahmen führen.
  2. Die Betriebsferien liegen innerhalb der Schulferien in NRW.

Datenschutz

Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns in einem betriebseigenen Computer gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für unsere Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.

 

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